Nein, eine mit Wurm / Tauwurm bestückte Rute/Montage zählt nicht als Raubfischrute. Es kann theoretisch mit drei Ruten mit Wurm als Köder an den Verbandsgewässern des AVN gefischt werden.Als Raubfischrute werden jene gezählt, die mit Köderfischen/Köderfischfetzen bestückt sind - hiervon dürfen an den AVN Gewässern maximal zwei ausgelegt sein.[caption id="attachment_16436" align="alignnone" width="1128"

Ruten/Montagen, die lediglich mit einem Wurm bestückt sind, gelten an den AVN Gewässern nicht als Raubfischrute/-montage[/caption