Der Anglerverband Niedersachsen möchte insbesondere das Angeln bei Kindern /Jugendlichen fördern.Dementsprechend durften und dürfen Jugendliche (Personen unter 14 Jahren ohne abgelegte Fischerprüfung) - zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung - an den Verbandsgewässern ein Fanggerät des Erlaubnisscheininhabers (i.d.R. drei Ruten) beim Ansitzangeln mit betätigen. Der waidgerechte bzw. tierschutzgerechte Umgang musste und (muss weiterhin) durch den Erlaubnisscheininhaber übernommen werden. Bisher war ein gemeinsames Angeln jedoch nur auf das Ansitzangeln beschränkt, ein gemeinsames Spinnfischen war nicht möglich.Ab 2024 dürfen Jugendliche in Begleitung mit dem Erlaubnisscheininhaber gemeinsam Spinnfischen, wenn folgende Grundregeln eingehalten werden:
