Liebe Mitglieder,
ab dem Jahr 2025/2026 tritt eine wichtige Neuregelung für die Bewirtschaftung der Mittellandkanal und Stichkanal-Strecken (MLK) in Kraft. Ziel ist es, dass alle AVN-Mitglieder künftig vollumfänglichen Zugang zu Jahreskarten für die insgesamt über 230 km lange Kanalstrecke erhalten. Zur Abstimmung und Weiterentwicklung der Kanalbewirtschaftung finden jährlich Treffen der MLK-Nutzergemeinschaft statt. Hier können und sollen sich die Nutzergemeinschaftsvereine aktiv einbringen und die zukünftige Bewirtschaftung mitgestalten.
Der Anglerverband Niedersachsen (AVN) übernimmt gemeinsam mit Unterstützung der Mitgliedsvereine:
AVN Mitglieder bekommen für alle Strecken Zugang zu Jahresfischereierlaubnisscheinen hierzu bestehen für euch verschiedene Optionen.
Zwei Varianten für den Erwerb der Fischereierlaubnisscheine
1) AVN-Mitglieder aus Vereinen der MLK-Nutzergemeinschaft
In diesem Fall erfolgt die Ausgabe des Fischereierlaubnisscheins über Euren Verein oder direkt über den AVN. Die Kosten für den Jahresschein in diesem Vergabemodus erfolgt über einen Staffelpreis mehr Informationen inkl. Preisrechner hier. In kleineren /mittleren Vereinen kostet der Fischereierlaubnisschein i. d. R. pro Vereinsmitglied 4 € / Jahr.
2) AVN-Mitglieder aus Vereinen, die nicht der MLK-Nutzergemeinschaft angehören
In diesem Fall erwerbt Ihr den Fischereierlaubnisschein selbstständig über unseren Partner hejfish.
Nach Prüfung der Unterlagen wird der Fischereierlaubnisschein per Post zugesandt.
Gastkarten
Gastkarten (Tages und Wochenkarten) werden nur für Teilbereiche der Gesamtstrecke bzw. die einzelnen Stichkanäle herausgegeben. Hierbei haben wir im Vorhinein Bereiche mit hohem Angeldruck in gemeinschaftlicher Absprache mit den Vereinen aus der Nutzergemeinschaft für die Beanglung durch Gastangler gesperrt.
Wichtiger Hinweis zur Angeltag- und Fangmeldung
Bitte beachte: die Abgabe der Fangmeldungen ist an allen AVN Gewässern Voraussetzung für den Erhalt einer neuen Erlaubnis im Folgejahr!
Dementsprechend eine Bitte: gebt Eure Fangdaten daher rechtzeitig ab, andernfalls kann für Euch keine Fischereierlaubnis über Euren Verein / den Verband erstellt werden.
Zur Übermittlung der Fangmeldungen gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Datenschutz und weitere Informationen