Das Angeln wird - als ein Teil der Fischerei - grundsätzlich über das niedersächsische Fischereigesetz geregelt.Die Umsetzung des Fischereigesetzes geschieht an Binnengewässern über die niedersächsische Binnenfischereiordnung und in Küstenbereichen über die niedersächsische Küstenfischereiordnung.In den Küstengewässern gelten weiterhin Vorgaben der EU, eine Zusammenfassung findest Du hier. Die Entnahme von Wolfsbarschen wird gesondert über eine EU Verordnung geregelt. Auch das ganzjährige Aal-Fangverbot für die Freizeitfischerei in Küstengewässern basiert auf einer EU Verordnung.Neben den fischreirechtlichen Vorgaben müssen beim Angeln grundsätzlich auch die Vorgaben des Tierschutzgesetzes eingehalten werden. Im Tierschutzgesetz wird die gesetzliche Grundlage zum Umgang mit Tieren (u.a. Fischen und Krebstieren) vorgegeben. Hier wird definiert, dass ein vernünftiger Grund vorliegen muss, um einem Tier (u.a. Fischen und Krebstieren) Schmerzen, Leiden oder Schäden zu zufügen. Weiterhin werden hier und in der Tierschutzschlacht Verordnung die gesetzlichen Vorgaben zum tierschutzgerechten Umgang und zum Betäuben und Töten von Tieren definiert.Bitte beachte:
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