Welche Fischarten darf ich in Niedersachsen nicht als Köderfisch verwenden?

Über die Binnenfischereiordnung (§5) wird gesetzlich geregelt, welche Fischarten nicht als Köderfisch verwendet werden dürfen.In der Textpassage heißt es: "(3) Es ist verboten, Fische oder Krebse der in § 2 Abs. 1 (in Niedersachsen ganzjährig geschonte Fischarten) oder § 3 Abs. 1 (Fischarten mit einem Mindestmaß) aufgeführten Arten als Köder zu verwenden."Die in § 2 Abs. 1 bzw. § 3 Abs. 1 genannten Arten sind:

  • Aal
  • Äsche
  • Bachforelle
  • Bachneunauge
  • Bachschmerle
  • Barbe
  • Bitterling
  • Edelkrebs
  • Elritze
  • Flussneunauge
  • Groppe (Koppe/Mühlkoppe)
  • Hecht
  • Lachs
  • Meerforelle
  • Meerneunauge
  • Nase
  • Quappe
  • Rapfen
  • Regenbogenforelle
  • Schlammpeitzger
  • Steinbeißer
  • Stör
  • Wels
  • Zander

Bitte beachte weiterhin, dass das Angeln mit lebendigen Köderfischen in Deutschland nicht erlaubt ist.[caption id="attachment_9195" align="alignnone" width="1025"

Ganzjährig geschützte Fischarten (wie die Elritze) dürfen ebenso wie Fischarten mit einem gesetzlichen Mindestmaß in Niedersachsen nicht als Köderfisch verwendet werden.[/caption,

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