Über die Binnenfischereiordnung (§5) wird gesetzlich geregelt, welche Fischarten nicht als Köderfisch verwendet werden dürfen.In der Textpassage heißt es: "(3) Es ist verboten, Fische oder Krebse der in § 2 Abs. 1 (in Niedersachsen ganzjährig geschonte Fischarten) oder § 3 Abs. 1 (Fischarten mit einem Mindestmaß) aufgeführten Arten als Köder zu verwenden."Die in § 2 Abs. 1 bzw. § 3 Abs. 1 genannten Arten sind:
Bitte beachte weiterhin, dass das Angeln mit lebendigen Köderfischen in Deutschland nicht erlaubt ist.[caption id="attachment_9195" align="alignnone" width="1025"

Ganzjährig geschützte Fischarten (wie die Elritze) dürfen ebenso wie Fischarten mit einem gesetzlichen Mindestmaß in Niedersachsen nicht als Köderfisch verwendet werden.[/caption,